Mitgliedsbedingungen
Stand April 2025
Mitgliedsbeiträge
Es gelten die jeweiligen von der Hauptversammlung beschlossenen Jahresbeiträge. Bei Eintritt nach den Sommerferien muss für das laufende Jahr kein Beitrag bezahlt und auch keine Dienste geleistet werden. Im Folgejahr gelten normale Konditionen. Kinder, bzw. Jugendliche zählen (ab dem 18. Geburtstag auf Nachweis) zur Familie bis Ende der Schule/Ausbildung, bzw. bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft zum 31.12. müssen spätestens bis zum 15.11. schriftlich beim Kassier eingereicht werden (Email ist ausreichend).
TCS Schnuppersaison (Kalenderjahr)
In der Schnuppersaison sind alle Neumitglieder von jeglichen Diensten befreit. Weiter besteht die Möglichkeit in den Monaten Mai bis Juli am kostenlosen Schnuppertraining teilzunehmen. Als Neumitglied zählen Personen, welche noch nicht Mitglied im TC Schwaikheim waren. Einen Anspruch auf Ersatztraining aufgrund eines Ausfalls besteht nicht! Ab dem zweiten Mitgliedsjahr (Kalenderjahr) gelten die unten aufgeführten Verpflichtungen!
Vereinsdienst
Erwachsene: Jedes aktive Mitglied über 24 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 24. Lebensjahres folgt), ist pro Saison zu 14 Vereinsstunden verpflichtet.
Junge Erwachsene: (18 bis 24 Jahre) Jedes aktive Mitglied über 18 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgt) ist im Jahr zu 6 Stunden Vereinsdienst verpflichtet.
Ausnahme: Junge Erwachsene, die aufgrund eines Studiums, einer Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes ihren Wohnort auswärts begründen, sind in dieser Zeit (auf Nachweis) vom Vereinsdienst befreit.
Jugendliche/Kinder: keine Vereinsstunden
Passiv Mitglieder: keine Vereinsstunden
Vorstands- und Ausschussmitglieder, sowie Mitglieder ab 70 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 69. Lebensjahres folgt) sind ebenso vom Dienst befreit.
- bei nicht abgeleisteten Vereinsstunden fällt eine Zahlung von 12,00 EUR/Std. an
- Bei Zahlungsverweigerung droht der Entzug der Spielberechtigung, bzw. der Ausschluss aus dem Verein.
- Arbeitsstunden können nicht, z.B. durch Mithilfe durch Nichtmitglieder, verrechnet werden.
- Innerhalb einer Familie / Haushaltes (Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft) können geleistete Vereinsstunden übertragen werden.
- bei Vereinsfeiern können durch Hilfe beim Auf-/Abbau oder im Küchen-/Barbereich Vereinsstunden abgeleistet werden.
- Jedes Mitglied muss sich selbst rechtzeitig um die Ableistung seiner Stunden kümmern. Im Zweifelsfall muss er den 2. Vorstand um Zuweisung einer Arbeit anfragen.
- Mehrstunden können nicht in die nächste Saison übertragen werden.
- Die Bewirtung/Betreuung der Minis bei der Kleinfeldrunde und der Knaben- und Mädchenmannschaft wird mit 3 Stunden angerechnet (max. zwei Personen) Getränkeabrechnungsliste führen und in Clubhausbriefkasten in der Küche einwerfen. Die Küche ist sauber zu verlassen (Leergut in den Container räumen, Mülleimer leeren, ansonsten besenrein)
Spielordnung:
Es gelten die Regeln zur Online Buchung, wie auf der Homepage beschrieben
Gastspieler
- Ein Gastspieler ist ein Nichtmitglied des Vereins oder ein passives Mitglied.
- Ein Gastspieler (Nichtmitglied) darf nur mit einem aktiven Mitglied spielen, ausgenommen hiervon sind passive Mitglieder, die auch mit einem anderen passiven Mitglied spielen dürfen.
- Ein Gastspieler darf insgesamt bis zu 3 Mal pro Saison spielen.
- Die Gebühr für einen Gastspieler beträgt 6,00 EUR pro 60 Minuten Spielzeit und wird am Jahresende dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
- Die Gastspieler werden vom Aktivmitglied in der Platzbuchung als Gastspieler mit vollständigem Vor- und Zuname eingebucht.
- Passive Mitglieder werden im Spielbetrieb wie Nichtmitglieder behandelt, auch für sie gelten die Punkte 3 bis 5.
- Kinder und Jugendliche, die in einem benachbarten Verein als aktives Mitglied gemeldet sind, können kostenlos als Gast spielen. Voraussetzung ist, dass die Person als Gastspieler mit vollständigen Namen und dem Heimatverein eingebucht wird.
- Gastspieler sind bei Verletzungen nicht über den Verein versichert.