Tennisclub Schwaikheim e.V.
Herzlich Willkommen

Mitgliedsbedingungen
Stand Juni 2022
Mitgliedsbeiträge
Es gelten die jeweiligen von der Hauptversammlung beschlossenen Jahresbeiträge. Bei Eintritt nach den Sommerferien muss für das laufende Jahr kein Beitrag bezahlt und auch keine Dienste geleistet werden. Im Folgejahr gelten normale Konditionen. Kinder, bzw. Jugendliche zählen (ab dem 18. Geburtstag auf Nachweis) zur Familie bis Ende der Schule/Ausbildung, bzw. bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft zum 31.12. müssen spätestens bis zum 15.11. schriftlich beim Kassier eingereicht werden (Email ist ausreichend).


TCS Schnuppersaison (Kalenderjahr)
In der Schnuppersaison sind alle Neumitglieder von jeglichen Diensten befreit. Weiter besteht die Möglichkeit in den Monaten Mai bis Juli am kostenlosen Schnuppertraining teilzunehmen. Als Neumitglied zählen Personen, welche noch nicht Mitglied im TC Schwaikheim waren. Einen Anspruch auf Ersatztraining aufgrund eines Ausfalls besteht nicht! Ab dem zweiten Mitgliedsjahr (Kalenderjahr) gelten die unten aufgeführten Verpflichtungen!

Arbeitsdienst / Clubhausdienst
Erwachsene: Jedes aktive Mitglied über 27 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgt), ist pro Saison zu einem Clubhausdienst (Wochenend- Feiertag)  und 6 Arbeitsstunden verpflichtet.
Junge Erwachsene: (18 bis 27 Jahre) Jedes aktive Mitglied über 18 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgt) ist im Jahr zu 6 Stunden Arbeitsdienst verpflichtet. Clubhausdienst entfällt.
Ausnahme: Junge Erwachsene, die aufgrund eines Studiums, einer Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes ihren Wohnort auswärts begründen, sind in dieser Zeit (auf Nachweis) auch vom Arbeitsdienst befreit.
Jugendliche/Kinder: kein Arbeitsdienst, kein Clubhausdienst
Passiv Mitglieder: kein Arbeitsdienst, kein Clubhausdienst
Vorstands- und Ausschussmitglieder, sowie Mitglieder ab 70 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 69. Lebensjahres folgt) sind vom Arbeits- und Clubhausdienst befreit. 


Entgelte:

  • bei nicht abgeleisteten Arbeitsdienst-Stunden fällt eine Zahlung von 15,00 EUR/Std. an
  • bei nicht geleistetem Clubhausdienst/Saison fällt eine Zahlung von 75,00 EUR an.
  • zusätzliche Clubhausdienste (Wochenendtag/ Feiertag) werden mit 6 Stunden pro Person mit dem Arbeitsdienst verrechnet.
  • Bei Zahlungsverweigerung droht der Entzug der Spielberechtigung, bzw. der Ausschluss aus dem Verein.
  • Arbeitsstunden/Clubhausdienst kann nicht, z.B. durch Mithilfe durch Nichtmitglieder, verrechnet werden.


Arbeitsdienste (Anfrage bei der 2. Vorsitzenden)
Anrechnung der Arbeitsstunden im Rahmen einer Clubhausbewirtung

von Montag – Freitag (von 18:00 – 21:00 Uhr)  Anmeldung beim Wirtschaftsdienst
1 Person ohne Vesper = 2 Arbeitsstunden
1 Person mit Vesper = 3 Arbeitsstunden
2 Personen mit Vesper = jeweils 2 Arbeitsstunden

  • Arbeitsstunden bei Vereinsfeiern, außer beim Straßenfest/Jubiläum o.ä., können nach Absprache mit dem 2. Vorstand mit dem Arbeitsdienst in angemessenem Umfang verrechnet werden.
  • Innerhalb einer Familie / Haushaltes (Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft) können geleistete Arbeitsstunden übertragen werden.
  • Jedes Mitglied muss sich selbst rechtzeitig um die Ableistung des Arbeitsdienstes kümmern. Im Zweifelsfall muss er den 2. Vorstand um Zuweisung einer Arbeit anfragen.
  • Arbeitsstunden sowie Clubhausdienste werden über den Vereinsorganisator oder auf der Homepage unter "Arbeitsdienst" bekannt gegeben. Die Meldung zu einzelnen Einsätzen erfolgt über den Vereinsorganisator. Ebenfalls werden dort die geleisteten Arbeitsstunden hinterlegt und am Jahresende abgerechnet.
  • Geleistete Arbeitsstunden (also mehr wie 6 Std/ Jahr) können nicht in die nächste Saison übertragen werden.
  • Die Bewirtung/Betreuung der Minis bei der Kleinfeldrunde und der Knaben- und Mädchenmannschaft wird mit 3 Stunden pro Person dem Arbeitsdienst angerechnet (max. zwei Personen) Getränkeabrechnungsliste führen und in Clubhausbriefkasten in der Küche einwerfen. Die Küche ist sauber zu verlassen  (Leergut in den Container räumen, Mülleimer leeren, ansonsten besenrein)

Clubhausdienste (Anmeldung beim Wirtschaftsdienst)
Allgemein:
- Termine von Saisonstart bis Ende August
- Ausnahme: Turniertage im September zählen ebenfalls als Clubhausdienst!

Zeitfenster:

  • Samstag von 14-22 Uhr (bei Heimspielen Jugend schon ab 12:00 Uhr)
  • Sonntag und Feiertag von 11-19 Uhr
  • Große Reinigung entfällt – Küche sauber verlassen, Mülleimer leeren, ansonsten besenrein
  • Mannschaften haben keinen Anspruch auf Bewirtung

Bewirtungsvorgaben:
Große Bewirtung (mit Essen) bei Verbandsspielen
2 Personen bei einer Mannschaft, 4 Personen ab zwei Mannschaften
Ausgabe von Getränken, Kaffee & Kuchen sowie Essen
Kassenabrechnung
Kleine Bewirtung bei Verbandsspielen
2 Personen
Ausgabe von Getränken sowie Kaffee & Kuchen
Kassenabrechnung
Mannschaft besorgt Mannschaftsessen
Bewirtung ohne Verbandsspiele
2 Personen
Ausgabe von Getränken, Kaffee & Kuchen sowie kleines Essen

Kassenabrechnung
Die Kassenübergabe und die Abrechnung erfolgt nach Absprache mit dem diensthabenden (auf der Homepage ersichtlich unter „Bewirtung“) Wirtschaftsdienst.
Bewirtungstermine Wochenende/ unter der Woche sind mit dem Wirtschaftsdienst abzustimmen. Ebenfalls können offene Termine zu Verbandsspielen im Vereinsorganisator eingesehen werden.

Spielordnung:
Es gelten die Regeln zur Online Buchung, wie auf der Homepage beschrieben

Gastspieler

  1. Ein Gastspieler ist ein Nichtmitglied des Vereins oder ein passives Mitglied.
  2. Ein Gastspieler (Nichtmitglied) darf nur mit einem aktiven Mitglied spielen, ausgenommen hiervon sind passive Mitglieder, die auch mit einem anderen passiven Mitglied spielen dürfen.
  3. Ein Gastspieler darf insgesamt bis zu 3 Mal pro Saison spielen.
  4. Die Gebühr für einen Gastspieler beträgt 6,00 EUR pro 60 Minuten Spielzeit und wird am Jahresende dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
  5. Die Gastspieler werden vom Aktivmitglied in der Platzbuchung als Gastspieler mit vollständigem Vor- und Zuname eingebucht.
  6. Passive Mitglieder werden im Spielbetrieb wie Nichtmitglieder behandelt, auch für sie gelten die Punkte 3 bis 5.
  7. Kinder und Jugendliche, die in einem benachbarten Verein als aktives Mitglied gemeldet sind, können kostenlos als Gast spielen. Voraussetzung ist, dass die Person als Gastspieler mit vollständigen Namen und dem Heimatverein eingebucht wird.
  8. Gastspieler sind bei Verletzungen nicht über den Verein versichert.
  9. Hier in Schwaikheim wohnende Asylbewerber/ Flüchtlinge bekommen die Möglichkeit, mit einem Tennispaten (Mitglied) oder im Jugendtraining, bis auf weiteres unbegrenzt und ohne Kosten auf der Anlage zu spielen. Die Person muss als Gastspieler mit vollständigen Namen und dem Zusatz „G“ online eingebucht werden.




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